Sonntag, 7. Februar 2010

Die Wahrheiten des Alexander Kleinjung

Im Oktober 2002 hatte sich der Alexander Kleinjung vollständig aus dem Internet zurück gezogen. Mit Ausnahme der unter 5. genannten Veröffentlichungen und einer zur Zeit im Aufbau befindlichen Rechtssprechungssammlung auf seiner Webseite

Anlage AK 12

hat der Alexander Kleinjung nichts über sich im Internet veröffentlicht und auch nicht an Diskussionen teilgenommen oder sich an Internetprojekten beteiligt. Insbesondere hat der Alexander Kleinjung nach Oktober 2002 keine privaten und geschäftlichen Informationen über sich publik gemacht.
Alexander Kleinjung bestreitet mit Nichtwissen, dass am 9. Dezember 2002, 18. April 2003 und /oder am 2. August 2003 unter der URL "www.teenboys.de/texte/impressum.html" sein Name, seine Prokura, seine Eigenschaft als früherer Jugendschutzbeauftragter und/oder die Mailadresse kleinjung@teenboys.de verbreitet worden wären.

Natürlich ist das keine Lüge, denn die Adresse war: http://www.teenboys.de/texte/impressum.htm! Die stand zwar auch korrekt im Antrag des Jörg Reinholz vom 2.12.2009, aber der kleine Unterschied, dieses "l" macht aus dem Vortrag einen Irrtum, denn Alexander Kleinjung hatte natürlich keine Kenntnis von der Veröffentlichung unter http://www.teenboys.de/texte/impressum.html. Die warf einen 404er. File not found. Zu der vorgehaltenen Veröffentlichung unter http://www.teenboys.de/texte/impressum.htm hat er sich nur irrtümlich nicht erklärt... Und Alexander Kleinjung wollte ganz gewiss das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Zivilsenate in Kassel nicht täuschen, die Richterin Bethe ist selbst dafür verantwortlich, dass sie jeden einzelnen Buchstabe genau prüft und die Schriftsätze und Anlagen ganz genau vergleicht.

Und nicht vergessen: Alexander Kleinjung war nie presserechtlich Verantwortlicher bei Advograf.de. Nur so eine Art Teamsprecher. Und Lügen würde der natürlich niemals!

Dass der Jörg Reinholz den Alexander Kleinjung einen Lügner und einen Prozessbetrüger nennt ist natürlich ungerecht.

Jörg Reinholz für fastix.blogspot.com

Samstag, 6. Februar 2010

Noch so einer ... Rechtsanwalt belog das LG Frankfurt am Main

Ein gewisser Rechtsanwalt aus Bad Homburg, der irgendwie in eine Betrugsgeschichte involviert war, hat kürzlich eine einstweilige Verfügung des LG Frankfurt am Main gegen einen Dritten erwirkt.

In Verfügungsanträgen zu lügen ist offensichtlich zu leicht.

Insbesondere stellte der Rechtsanwalt im Antrag dar, dass ich ihm mitgeteilt hatte, dass der beklagte Dritte tatsächlicher Inhaber einer bestimmten Domain sei und meine Aussage als Zeuge hierfür angeboten. Das hatte aber nicht gestimmt, denn das hatte ich dem Anwalt nicht mitgeteilt, konnte es also auch nicht bezeugen. So lautete dann meine Versicherung an Eides statt, der ich eine Kopie des Schreibens an den nun ganz sicher laut klagenden Anwalt (genauer: das Original des Faxes an ihn) beilegte. In dem Schreiben hatte ich whois-Daten aufgeführt, die zeigten, dass die Domain anonym registriert wurde und dass die IP-Adresse zu einem Server der Google Inc. zeigt. Der Name des Dritten stand da nicht drin.

Es kam, was kommen musste: Im Widerspruchsverfahren bekam der Mann nach ausführlicher Erläuterung der Sach- und Rechtslage die allerletzte Gelegenheit den Antrag zurück zu nehmen.

Er sollte sich dabei aber möglichst kurz fassen.

Und die Moral von der Geschicht?
Lügende Anwälte sind leider so selten nicht!

(Nein, keine Namen.)

Jörg Reinholz für fastix.blogspot.com

Lüge und Prozessbetrug der Herren Andreas Neuber und Alexander Kleinjung

2.2.3. Im Übrigen hatte der Kläger auch weder behauptet noch an Eides statt versichert, zu Herrn Burat nach dem 5. September 2004 überhaupt keinen Kontakt mehr gehabt zu haben. Denn andernfalls wäre die Aussage, dass der Kläger "von da an jeden Kontakt zu diesen Herren vermieden" habe, schlicht sinnlos.
Quelle: Andreas Neuber, OLG FFM, 14 U 57/09, Schriftsatz vom 14.1.2010, ab Seite 15, ganz unten

Da hat er aber was vergessen, der Herr Neuber. Er und sein "Mandant" sollten mal ihr eigenes Geschreibsel, speziell die eigenen Anträge lesen, statt ständig weitere Unwahrheiten vorzutragen:
Im Schriftsatz vom 20.12.2006 in der Sache 8 O 2648/06 des LG Kassel auf Seite 7 unter III. 2.) schreibt Andreas Neuber über Alexander J. Kleinjung an das LG Kassel:
Zwischen 2002 und 2004 war der Antragsteller Prokurist einer Firma Teenboys Entertainement KG, die u.a. Internetportale mit homoerotischen Inhalt betrieb. Der Antragssteller ist am 12.4.2004 auf eigenen Wunsch aus dieser Gesellschaft ausgeschieden. Zu den Gesellschaftern und zu den weiteren in und für diese Gesellschaft tätigen Personen hat der Antragsteller seit dem 05.09.2004 (aus hier nicht interessierenden Gründen) keinen Kontakt mehr.

unter III. 3.):
Der Antragsteller hatte zwischen dem 31.12.2003 und dem 05.09.2004 privaten und geschäftlichen Kontakt zu Herrn Burat.

Michael Burat ist eine der für die Teenboys Entertainement KG tätigen Personen. Dafür fehlt es nicht am Beweis. Zudem ging es da um diesen und 8 O 2648/06 ist auch das Verfahren, in dem Alexander Kleinjung nunmehr erweislich und vorsätzlich falsch an Eides statt versicherte, dass er ab dem 5.9.2004 jeden privaten und geschäftlichen Kontakt zu Michael Burat vermieden habe, denn es wurde im Antrag klargestellt, dass er darlegen und vormachen wollte, dass er keinen solchen Kontakt hatte. Auf das Wort "überhaupt", wie Andreas Neuber es im Schriftsatz vom 14.1.2010 zusätzlich gebrauchte, kommt es nicht an, denn zu keinen Kontakt gibt es keine Steigerungsform in Form von überhaupt keinen. Kein und überhaupt kein und gar kein bedeuten nämlich exakt das selbe.

Was nun?

Ich bin der festen Überzeugung, dass Andreas Neuber und Alexander Kleinjung bis zum Mittwoch, 10.02.2010 um 12:00 Uhr von der Straftat des Prozessbetruges zurücktreten werden und zwar durch eine umfassende Erklärung gegenüber dem Oberlandesgericht Frankfurt, 14. Zivilsenat in Kassel und mir oder meinem Anwalt gegenüber. In den Erklärungen sollen auch alle anderen Lügen genannt und zurück genommen werden. Nur eine der Lügen ist, dass die Veröffentlichung, dass Alexander Kleinjung die Landgerichte Kassel und Hamburg belogen hat, die Rechte des Alexander Kleinjung verletzt. Ich erwarte ein Schadensersatzangebot, auch weil Andreas Neuber veröffentlichte, dass er den Prozess gewonnen habe und dabei nicht klarstellte, dass er ihn schon wieder mal nur durch Belügen der Richterin gewonnen hatte.

Am Mittwoch um 12:00 Uhr informiere sonst ich das Gericht und die zuständige Staatsanwaltschaft, dass Alexander J. Kleinjung aus Frankfurt am Main und Andreas Neuber aus Krefeld den 14. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main in der Absicht des Prozessbetruges mehrfach, dreist und gemeinschaftlich belogen haben.

Selbstverständlich werde ich den Mangel an rechtlichen Gehör (wegen der nicht erfolgten Möglichkeit auf den verspäteten Schriftsatz zu antworten und hilfsweise den nach § 580 4. und 7.b) ZPO zulässigen Antrag auf Restitution stellen. Ich hoffe, Herr Alexander J. Kleinjung hat das nötige Kleingeld um das zu bezahlen, damit nicht erneut der Steuerzahler geschädigt wird.

Jörg Reinholz für fastix.blogspot.com

Freitag, 5. Februar 2010

Ist die Hessische Landesregierung eine kriminelle Organisation?

Die FR erhielt aus Justizkreisen eine Aufstellung der Frankfurter Fälle, aus der hervorgeht, dass kein einziger Fall bearbeitet wurde (siehe Ausriss). Bei der Steuerfahndung eingegangen sind alle Fälle der Batliner-CD-Rom am 4. Dezember 2001. Alle 101 Liechtenstein-Fälle wurden am 12. Dezember 2001 ohne Bearbeitung oder gar steuerstrafrechtliche Verfahren "abverfügt" und zur "Sammelablage" gegeben.
Quelle: FR-Online

Unter einem Regierungschef Koch, dessen Name selbst sehr oft im Zusammenhang mit den Schwarzgeld-Skandalen der CDU genannt wird und dessen Finanzminister Weimar ist auch kaum zu erwarten, dass hier Aufklärung betrieben wird. Nicht dass am Ende noch Parteigenossen oder Spender belangt werden und der insbesondere für einige Arten von hässlichen, großen Tieren so nahrhafte Hessensumpf austrocknet. Da wird dann doch lieber ein fester Bund der Betroffenen geschmiedet und zu aktive Steuerfahnder werden - wie einst in der Sowjetunion - durch Gefälligkeitsgutachten aus dem Amt entfernt. Wer darüber zu berichten wagt, dem wird - wie einst in der DDR - angehängt, er betreibe ein Komplott. Zu guter Letzt kommt dann der kochtreue Finanzminister Karlheinz Weimar und erzählt die gar sehr von Phantasie geprägte Geschichte, bei den 192 Fällen von Steuerhinterziehern habe es sich um viele Rentner gehandelt, die - als arme Omas und Opas - kleine Beträge ins Ausland transferierten. So sei der geringe hessische Ertrag von nur 208,20 Euro pro Fall erklärbar. Da muss man doch seufzen. Nur sind wir nicht in der Kindervorstellung: Der Herr Wahrheitsjongleur Karlheinz Weimar mag den Berufswunsch Schauspieler gehabt haben, sollte aber zur Kenntnis nehmen, dass er Politiker geworden ist!
Nach FR-Recherchen handelte es sich bei den Fällen um eine Tochterbank der Deutschen Bank, die von München aus das Liechtenstein-Geschäft der Deutschen Bank abwickelte. Kenner der Materie versichern, dass es bei diesen Fällen ausschließlich um Großanleger ging. Kleinsparer und Rentner, wie von Finanzminister Weimar behauptet, seien niemals dabei gewesen. Im Gegenteil: Es habe sich um hoch vermögende, zum Teil international bekannte Prominente aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen gehandelt. Dass eine Verfolgung solcher "Bombenfälle" nur 208 Euro im Schnitt ergebe, sei undenkbar.
So FR-Online...

Hier ist der RÜCKTRITT der gesamten Hessischen Regierung überfällig. Alternativ bleibt natürlich die Umbenennung des Regierungsviertels in Wiesbaden zu Hessisch-China.

Donnerstag, 4. Februar 2010

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will gegen Abofallen im Internet vorgehen

Eine verbindliche Bestellung solle erst dann möglich sein, wenn der Verbraucher durch den Mausklick auf das Feld bestätigt hat, dass er von dem Preis Kenntnis genommen hat.

Quelle: sueddeutsche.de

Wird auch Zeit. Und es wird ein Kampf wie ihn die RegTP schon führte - die Abofallenparasiten speziell um einen gewissen Münchner Sünden- und Unrechtsanwalt sind da sehr erfahren.

Was also kommt: Javascripte, welche die Haken setzen und die Klicks simulieren, 4 Pixel große Schrift, Anzeige des Preises nur bei bestimmten Browsern mit bestimmten Einstellungen ... keinen von denen muss man da noch beraten. Das waren schon früher Dialerparasiten und das sind deren Methoden.

Bernhard Soldwisch (Syndikus- Syndicat) - Gericht sprach Recht

Bernhard Soldwisch ist Inhaber oder Geschäftsführer mehrerer Firmen, die im Internet einen Ruf haben, der mit vernichtend geradezu unangemessen höflich bezeichnet ist. Betrug und Nötigung sind Begriffe, die man immer wieder ließt.

www.onlinequiz.de ist eines der Projekte dieses Bernhard Soldwisch und im Zusammenhang mit diesem soll die dafür gegründete OnlineQuiz GmbH (Orleansstr. 34) jetzt, so tz-online.de 1,2 Millionen Euro zahlen.[1]

Ein Herr Michael Werner hatte am Quiz der OnlineQuiz GmbH teilgenommen, alle Fragen richtig beantwortet und sich ein Bildschirmfoto von der Webseite geschossen, welches ihm den Gewinn einer Million Euro bestätigte. Ein Spiel bei der OnlineQuiz GmbH kostet(e) 9,90 Euro, was vielen Nutzern offenbar nicht klar war, es gibt Beschwerden.

Kassieren Ja- Zahlen Nein?

Bernhard Soldwisch ist sonst noch dafür bekannt das er sich bei der DZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH, BerlinBundesallee 47, 10715 Berlin ausgerechnet als Geldeintreiber betätigt. Und zwar für z.B. die Go Web Limited des Herrn Villiam Adamca. Bis dato machte das eine offenbar von Bernhard Syndikus geworbene Rechtsanwältin Katja Günther - der dürften aber die Füße kalt geworden sein, als das AG Mannheim offen davon sprach, dass das, was sie betreibe, nichts als versuchter Betrug sei.[2] - Adamca ist einer der Spielgefährten des Michael Burat, der, so witzige Stimmen, beim Arbeitsamt ca. 200 Stellen als Geschäftsführer angeboten haben soll. Bedingung: Nur geringe Deutschkenntnisse, dafür solche als Fließenleger, IQ unter 67 und man müsse den Buratschen Einkauf tragen können. Von der Go Web Limited des Herrn Villiam Adamca (auch Geschäftsführer der Premium Content GmbH / My-Downloads.de) selbst ist also bekannt, dass diese ein einschlägig bekanntes Abzockunternehmen und direkte Nachfolgerin der berühmt-berüchtigten Online Content Limited ist, welche wiederum eine Nachfolgerin der NetContent Limited des Herrn Michael Burat ist. [3]

Insbesondere bei einem Vergleich der Umfirmierungen mit den verlorenen Verfahren gegen Verbraucherschutzorganisationen bleiben da keine Fragen offen: Diese Ltd. und die Berufung von aus kaufmännischer Sicht völlig ungebildeten Osteuropäern als Geschäftsführer sind nichts anderes als ein juristisches Versteckspiel zum Zwecke der Fortsetzung eines groß angelegten Betruges.

Auch die OnlineQuiz GmbH verschwindet von der Bildfläche

Der Anwalt von Michael Werner schickte nach einem Prozess vor dem Amtgericht (Klage ging zunächst nur über 1000 Euro) und der ebenfalls gewonnenen Berufung die Rechnung über den Millionengewinn an die bekannte Firmen-Adresse des Chefs Soldwisch. Der feine und solvente Herr Soldwisch ließ sich - wen wundert es - vom Bernhard Syndikus vertreten. Nur ganz böse Zungen behaupten, Bernhard Syndikus vertrat sich eher selbst und Bernhard Soldwisch sei einer jener Sockenpuppen, die dazu dienten die wahre Tätigkeit des Bernhard Syndikus und dessen direkte Beteiligung an den Geschäften der Herren Michael Burat, Ronny Neugeboren, Frank Drescher und so weiter zu verschleiern. Beweise dafür gibt es wohl derzeit nicht, aber es fällt schon auf wie verbunden die Etiketten Internetabzocke und Betrug mit der Person des Bernhard Syndikus sind. An der Rechtstreue des Bernhard Syndikus bestehen bekanntlich (nicht erst) seit dem Jahr 2004 erhebliche Zweifel. Immerhin ist der auch wegen nicht gerade geringer Straftaten verurteilt.[4]

Im Verfahren, so tz-online.de wurde der Versuch unternommen, das Spiel als Glücksspiel und nicht als Geschicklichkeitsspiel abzutun. Rechtlicher Unterschied: Bei einem Glücksspiel hätte die OnlineQuiz GmbH nicht zahlen müssen. Vermutlich hätte genau dies die DZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH, BerlinBundesallee 47, 10715 Berlin beim Beitreiben der Forderungen für die andere GmbH des selben Geschäftsführers ganz anders gesehen. Das genau ging vor dem AG und LG München schief.

Plötzlich, so Herr Werner gegenüber der tz-online.de, ist die Rechnung unzustellbar und die Webseite abgeschaltet. Ganz wie beim Frankfurter Kreisel. Das sieht wie ein erprobtes, methodisches Vorgehen aus. Zuerst gesehen bei Mario Dolzer und der gehört(e) auch zum Syndikus- Syndicat.


Quellen:
[1] tz-online.de
[2] Kanzlei Richter
[3] verbraucherinfo.wordpress.com
[4] wikipedia: Bernhard Syndikus

(Und Danke an Michi aus München für den Hinweis!)

Eine Schande für den Rechtsstaat - Andreas Neuber belog OLG Frankfurt

Es ist wahr, dass OLG Frankfurt, 14. Zivilsenat in Kassel, hat mich dazu verurteilt, die wahrheitsgemäße Berichterstattung über das Vorgehen der Herren Kleinjung und Neuber vor den Landgerichten Kassel und Hamburg zu unterlassen.

Das Urteil ist noch nicht zugestellt, insbesondere fehlt die Begründung. Im Protokoll finden sich gleich mehrere, erhebliche sachliche Fehler. Das Urteil verletzt auch das Bestimmtheitsgebot, es geht zu weit.

Insofern steht mir noch folgendes offen:
  1. Gehörsrüge: Mein Recht auf Gehör wurde verletzt, als die Richterin die "nachgelassene Schriftsatzfrist" nicht gewährte. Im Protokoll steht hierzu falsch, dass der Schriftsatz von Andreas Neuber vom 12.1.2010 sei - der 18-seitige Schriftsatz - er enthält erneut unwahre Vorträge[¹] - stammt aber erweislich vom 14.1.2010. Das ist der Donnerstag vor der Verhandlung am Dienstag dem 19.1. gewesen und somit zu kurz für eine notwendige Rücksprache zwischen Anwalt und Mandant vor der Verhandlung. Dafür gelten 7 Tage als Maßstab. Deswegen ist auch das Datum so wichtig und deswegen gehe ich nicht von einfacher Schlamperei aus. Zudem steht darin auch, dass die gemeinsame Firma des Alexander Kleinjung und des Andreas Neuber im Oktober 2004 aufgelöst worden sei. Dies ist ebenfalls nicht richtig, die Aufhebung der gemeinsamen Firma erfolgte erst im Mai 2006. Kleinjung erklärte hierzu den Landgerichten in Kassel und Hamburg, er habe bis zum 5.9.2004 mit Michael Burat privaten und geschäftlichen Kontakt gehabt, und ab diesem Datum jeden Kontakt zu den Herren Burat und Neugeboren vermieden. Der Rest steht in §§ 146, 148 HGB. Insbesondere ist zu keiner Zeit ein Ausscheiden des Alexander Kleinjung als Liquidator der B + K Group OHG beim Amtsgericht Frankfurt eingetragen worden.
  2. Verfassungsbeschwerde: Durch die Verletzung des Rechtes auf Gehör ist mein Recht aus Art. 103 Absatz 1 GG verletzt, denn dieser Artikel gewährt mir den Anspruch auf rechtliches Gehör. Durch die weit gehende Unbestimmtheit des Urteiles ist auch Art. 5 Absatz 1 GG verletzt. Die Behauptung zu verbieten, dass jemand ganz allgemein ein Gericht belogen habe, ist verfassungswidrig. Selbst wenn das Gericht bei einigen bestimmten Vorträgen nicht von einer Lüge ausgeht, so ist kann dann gerade nicht der Vortrag verboten werden, dass der Beschuldigte in anderen Fällen das Gericht belogen hatte. Verboten werden kann nur die konkrete Tatsachenbehauptung. Ansonsten gibt es hierzu auch die Rechtssprechung hinsichtlich der Verwendung des Begriffes "Betrug" und "Betrüger". Dieser Begriff enthält zwei verbundene: Die Lüge und den Vermögenstransfer. Es ist also, wenn - wie es im Gesetz steht - die Lüge Teil des Betruges ist, nicht einsichtig, warum man einen Betrüger nicht Lügner nennen darf. Die Verfassungsbeschwerde kann ich selbst stellen, insofern ist die Nichtzulassung zur Revison eher günstig für mich. So wird es wohl auch kommen.
Eine gewisse stalkende Dame aus dem Umfeld des Andreas Neuber hatte behauptet:
Die Richterin hat, wie bereits oben geschrieben, Herrn R. MEHRFACH aufgefordert Beweise vorzulegen.
Das steht definitiv nicht im Protokoll und es gibt auch keinen anderen so lautenden Hinweis des Gerichtes. Allerdings stehen im Schriftsatz des Andreas Neuber von 14.1.2010 weitere Behauptungen und eine definitive Lüge, für welche er jeweils Beweise (Zeugenaussagen, Gutachten) angeboten hatte. Die hat er nicht beigebracht und die kann er auch nicht beibringen. Statt dessen kann ich eine Versicherung an Eides statt vorlegen, dass der von Andreas Neuber behauptete Sachverhalt unwahr ist.

[¹] Öffentliche Erklärung:

Der Rechtsanwalt Andreas Neuber aus Krefeld, der den Alexander Kleinjung vertrat, durch mindestens eine eigene Aussage im Schriftsatz vom 14.1.2010 definitiv den 14. Zivilsenat des OLG Frankfurt belogen. Alexander Kleinjung muss sich das wohl zurechnen lassen, denn der wird ja nur vertreten.

Die fällige Strafanzeige wegen versuchten Betruges folgt. Diese wird gemeinsam mit der wegen des gemeinschaftlich von Andreas Neuber und Marco Born begangenen Prozessbetruges gestellt, sobald die Urteile vorliegen. In diese Strafanzeige wird der Vortrag des Alexander Kleinjung gegenüber dem LG Hamburg einfließen, dass er - als Herausgeber - nicht Verantwortlicher im Sinne des Presserechtes bei Advograf.de gewesen sei. Das damalige Impressum von Advograf.de wies ihn als V.i.S.d.P. - also als Herausgeber und Verantwortlichen im Sinne des Presserechtes aus. Mithin hat Alexander J. Kleinjung das LG Hamburg belogen und sein Vortrag gegenüber dem LG Kassel (und fortgesetzt gegenüber dem OLG Frankfurt), dass eine solche Berichterstattung seine Rechte verletze, ist nichts anderes als eine weitere querulatorische Lüge.

Jörg Reinholz für fastix.blogspot.com

Der dämlichste Anwalt im ganzen Land wird mehr und mehr zum Querulant

Schon wieder mal eine Strafanzeige. Ich weiß gar nicht mehr, wie viele es bis jetzt sind. Offensichtlich hat der Jupiter 1.) keine Mandanten und 2.) vergessen, dass er sich allerhand gefallen lassen muss.

Dazu zählt insbesondere die an ihn ergangene und deutlich formulierte Aufforderung von den eigenen Straftaten zurückzutreten.


Jörg Reinholz für fastix.blogspot.com

Dienstag, 2. Februar 2010

BooCompany: Es kotzt mich selbst am meisten an, doch ich brauche Kohle.

Es kotzt mich selbst am meisten an, doch ich brauche Kohle.

Mindestens 780 Euro. Die retten den Fortbestand von BooCompany bis zum April 2011. Es handelt sich um die reine Domainkosten, die das Angebot braucht und nicht hat. Punktum. Niemand hat vor, sich abzusetzen oder ein startup mit dem Geld zu gründen.
Zum Spendenaufruf

BooCompany macht seit Jahren gute Verbraucherschutzarbeit und legte manchen Finger auf manche schmerzende Stelle.

(Und ein "Danke" für den Hinweis an bima221)

Sonntag, 31. Januar 2010

Am Ende war das Wort

Der geständige Jesuitenpater Wolfgang St., dem wie Peter R. sexuelle Übergriffe am Canisius-Kolleg zur Last gelegt werden, unterrichtete in den 80er-Jahren in St. Blasien
Quelle: Berliner Morgenpost

Freitag, 29. Januar 2010

Der praktizierte Rechtstaat (Post vom Amtsgericht Kassel)


Bequemerweise muss damit auch nicht über den damaligen sofortigen Widerspruch gegen das damalige Urteil der Richterin Kindermann entschieden werden. Diese hatte wohl im Termin vorher unangenehme Erfahrungen machen müssen, jedenfalls verließen der Anwalt und zwei Herren von Lachen geschüttelt den Gerichtsaal. Ich vermute: Einer von denen hatte wohl richtig was verbockt, es war nur nicht nachzuweisen, wem.

Ich hatte das dann auszubaden: Mir wurde jedes Wort abgeschnitten, in der mündlichen Urteilsbegründung wurde ich gerade so, als hätte ich nie Wehrdienst geleistet, Steuern oder Sozialbeiträge gezahlt als genau der Typ Maus hingestellt, der nie etwas für die Gesellschaft geleistet habe und es sich nun wage, Ansprüche zu stellen. Meine Biographie war im Verfahren nie gegenständlich oder auch nur erwähnt worden. Dafür hatte die Richterin Kindermann in der selben Urteilsbegründung dann den Standort meines Autos zur Zulassungstelle verlegt und sogar frank und frei behauptet, daran hätten sich spielende Kinder verletzten können. Das hatte aber lediglich aber einen Motorschaden, der sich zusammen mit der zu wechselnden Kupplung und der zu erneuernden Lichtmaschine als "wirtschaftlicher Totalschaden" entpuppte - auch hierzu, speziell zu einer erhöhten Unfallgefahr war im Verfahren nichts (anderes) vorgetragen worden. Außerdem stand das Auto auf einem Privatgrundstück und befand sich gerade nicht im Geltungsbereich der StVO/StVZO.

Ich bin damals aus dem Gerichtssaal direkt in die Geschäftsstelle gegangen und habe dort hinterlasssen, dass die Richterin an dem Tag besser keine Verhandlungen mehr führt, keine Urteile mehr fällt. Die sofortige Beschwerde habe ich mündlich vorgetragen und noch am selben Tag schriftlich eingereicht.

Den Satz von oben korrigiere ich:
Zur Wahrung des Ansehens der Kassler Gerichte muss damit auch nicht über den damaligen sofortigen Widerspruch gegen das damalige Urteil der Richterin Kassler Amtsrichterin Kindermann entschieden werden.
Wie praktisch!


Jörg Reinholz für fastix.blogspot.com
(Ich vermute, meine Nachfragen nach dem Verfahren liegen auch in irgendeiner Schublade...)

Mittwoch, 27. Januar 2010

Der kranke Zynismus des Rechtsanwaltes Andreas Neuber aus Krefeld

Lieber Hans-Joerg
laut Urteil hat die selbstlose Firma im Vorfeld gesagt, sie würde den Anspruch nicht weiter verfolgen. Das hat ja nun nichts mit "unberechtigt" zu tun.
Gemeint ist die auf parasitäre Weise handelnde Firma namens Content Services Ltd., des Alexander Varin - die ja vom AG und LG Mannheim abgewatscht wurde.

Wenn der Krefelder Rechtsanwalt Andreas Neuber sogar diese als selbstlose Firma bezeichnet, dann wundert mich - hinsichtlich des schon krank wirkenden Zynismus dieses feinen Herrn nicht, dass er auch den Verbraucherschutz Internet Verein und dessen Chef Marco Born als selbstlos und gemeinnützig bezeichnet.

Nur in Anträgen an Gerichte ist solcher Zynismus sehr unangebracht: Wie leicht bekommt man das als Lüge und vorsätzliche Teilnahme am Prozessbetrug des Mandanten ausgelegt...

Übrigens: Wenn eine Firma massenhaft Rechnungen sowie Mahnungen verschickt und nach Einschaltung eines Rechtsanwaltes ganz schnell versucht, durch eine Verzichts- und Erledigungserklärung aus dem Schneider zu kommen, dann hat das sehr wohl mit wissentlich unberechtigten Forderungen zu tun. Das AG Karlsruhe sah sich hinsichtlich der selben Vorgehensweise der Katja Günther für eben die selbe Content Services Ltd. dazu hingerissen etwas wie Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandanten handelt es sich um die Beihilfe zu einem versuchten Betrug ins Urteil zu schreiben. Zur Erinnerung: 9 C 93/09 - da war auch der Herr allerwerteste Herr Kleinjung mit am Tisch der roten Katja.

Nachtrag: Wer so garstig wie der Krefelder Rechtsanwalt Andreas Neuber denkt, sich so krankhaft-zynisch und zugleich vollkommen grundlos überheblich äußert, weiter so betrügerisch vor den Gerichten handelt, diese dreist belügt, so wissentlich das Unrecht befördert und pflegt - der braucht sich über den ihm entgegen schlagenden Hass nicht wundern. Wirklich nicht.

Ich weiß: Manch anderer hätte den letzten Satz wohl mit So ein zynisches, überhebliches, verlogenes Arschloch! zusammengefasst. Wir sind hier aber nicht im Theater.

Nächster (Teil-) Sieg: LG Kassel 8 O 2648/06


Nach Prüfung der Aussichten im Verfahren gewährte das Landgericht Kassel mir Prozesskostenhilfe in der Sache 8 O 2648/06: Pech für Alexander J. Kleinjung und Andreas Neuber.

Der erfolgreiche Antrag. Die sofortige Beschwerde nach der zunächst erfolgten Ablehnung.


Jörg Reinholz für fastix.blogspot.com

Euroweb Internet GmbH - Wer kann deren unerwünschte Werbeanrufe bestätigen?

Die Düsseldorfer Euroweb Internet GmbH kommt nicht aus den Schlagzeilen. Deren Angebot erscheint zumindest überteuert, viele sprechen von sehr bedenklichen Geschäftsmethoden, auch die bitterbösen Wörter Drückerbande oder Betrüger entfleuchten schon so manchem.

Die Kanzlei Richter Berlin sucht nun zum Zwecke der erleichterten Beweisführung Zeugen, die sachdienliche Angaben von etwaigen unerbetenen Werbeanrufen gerade des Außendienstmitarbeiters Herrn Mario Wenkel von der Euroweb Internet GmbH aus Düsseldorf für Webseitenerstellungsleistungen machen können. Wer kann weiterhin konkrete Angaben zum Inhalt des geschäftlichen Auftretens des Herrn Marko Wenkel bei etwa vereinbarten Vor-Ort-Terminen und etwaigen Vertragsabschlüssen zugunsten der Euroweb Internet GmbH machen?
Weiter bei der Kanzlei Richter, Berlin